Die anwaltliche Rechtsberatung

Kosten, Nutzen – und was Sie erwarten können und sollten

Bild Anwaltskosten für die Beratung. Foto: Lou Levit

Kosten eines Beratungsgesprächs mit einem Rechtsanwalt

Für eine Beratung von Verbrauchern (auch die meisten privaten Vermieter gehören zu den Verbrauchern) gibt es schon von Gesetzes wegen eine Obergrenze: Eine Beratung mit einem einzigen Gesprächstermin darf maximal 226,10 Euro einschließlich Umsatzsteuer kosten. Sind mehrere Termine erforderlich, so beträgt der Höchstpreis 297,50 Euro. Das mag auf den ersten Blick viel für ein Gespräch erscheinen. Doch wenn Sie bedenken, welche Kosten ein verlorener Gerichtsprozess mit sich bringen kann, weil Sie vermeidbare Fehler gemacht haben, ist das wenig!

Jedem Rechtsanwalt steht es frei, geringere Honorare in Rechnung zu stellen; höhere Honorare darf er Verbrauchern gegenüber aber nicht abrechnen! Gegenüber Unternehmern gibt es keine Obergrenze, hier sollte aber im Vorhinein vom Anwalt ein Rahmen angegeben werden. Erfolgt dies nicht, sollten Sie danach fragen.

Bild Honorar und Leistungen der anwaltlichen Beratung. Foto: Liane Metzler Für diesen Preis sollten Sie eine fachlich kompetente Beratung erhalten, die allerdings nicht auf jedes noch so kleine Detail eingeht. Der Anwalt sollte sich Ihre Unterlagen ansehen, ohne sich aber vertieft einzuarbeiten. Auch eine Rechtsprechungs- oder Literaturrecherche ist in diesem Honorar normalerweise nicht enthalten. Der Rechtsanwalt sollte Ihnen Ihre Fragen beantworten, damit Sie selbst verstehen, worum es geht und wo das Recht Ihr Problem einordnet. Es geht letztlich darum, die Rechtslage grob zu bewerten und auszuloten, ob der Fall größere Probleme mit sich bringt oder nicht. Im ersten Fall sollte der Anwalt Ihnen die Risiken erlätern, damit Sie eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können. Im letzteren Fall sollte er Ihnen konkret sagen, was Sie tun oder lassen sollten und Ihnen konkrete Hinweise für Ihr Handeln geben.

Entscheiden Sie sich nach der Beratung dafür, dass Sie den Anwalt gerne an Ihrer Seite hätten und er für Sie etwas schreiben soll, werden die Kosten der Beratung normalerweise auf die weitere Tätigkeit angerechnet. Sie haben also bei einer vorherigen "Nur-Beratung" in der Regel insgesamt keine höheren Kosten, als wenn Sie gleich mit dem Auftrag zur Vertretung gekommen wären. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich im Rahmen einer Honorarvereinbarung vereinbart wurde.

Wenn Sie umfangreiche Unterlagen zur Prüfung haben oder Ihr Fall rechtlich sehr kompliziert ist, so wird Ihr Anwalt in aller Regel mit Ihnen eine solche Honorarvereinbarung abschließen. Dies kann als Pauschale vereinbart werden oder als Stundenhonorar. Ich etwa handhabe es so, dass ich in diesen Fällen ein Stundenhonorar vereinbare, aber eine Obergrenze setze, weil der Mandant erfahrungsgemäß immer eine Kosten-Nutzen-Abwägung vornehmen können möchte. Dies ist aber von Anwalt zu Anwalt und von Anwaltskanzlei zu Anwaltskanzlei unterschiedlich. Sie sollten sich ggf. nicht schgeuen, das Thema offen anzusprechen. Es gibt leider auch ein paar schwarze Schafe bei uns Anwälten, die an dieser Stelle sehr schnelles Geld verdienen möchten.